Gemeindeverband Südtirol – RS2020 59 – Dringlichkeitsmaßnahme des Landeshauptmanns vom 28.03.2020, Nr.15 –zulässige Arbeiten auf Baustellen
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528233 Dringlichkeitsmassnahme Ordinanza Nr16_02.04.2020 (1)
Rundschreiben – Leitfaden für die elektronische Abgabe von Bauanträgen und Bauunterlagen- DE – 02-04-2020
2020.03.31-MinInt.-circolare_precisazioni_spostamenti
MD zum Bonus € 600,00 veröffentlicht- Vorgangsweise ES SEI FESTGEHALTEN, DASS ES SICH HEUTE NICHT UM EINEN “CLICK DAY“ HANDELT, UND DASS DIE GEOMETERKASSA WÖCHENTLICH BIS ZUM 30.04.2020 DER REGIERUNG BERICHT DARÜBER ERSTATTET, DAHER BESTEHT KEIN GRUND ZU ÜBERSTÜRZTER ANFRAGE, DA DIESELBE AUCH INNERHALB DER WOCHE GEMACHT WERDEN KANN. ES WIRD WEITERS MITGETEILT, DASS BEI
http://www.cng.it/allegatiemail/mail_dossier_covid-19_web.html
Reddito di ultima istanza 600 Euro – ENTSCHÄDIGUNG € 600,00
2020.03.28-Min.Lav.-Decreto art.44 sostegno professionisti